Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.12.2024
Abweisungen mangels Masse
19.12.2024
Abweisungen mangels Masse
19.12.2024
Abweisungen mangels Masse
19.12.2024
Sicherungsmaßnahmen
08.10.2024
Sicherungsmaßnahmen
26.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
14.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
07.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.09.2016 bis zum 31.12.2016
25.11.2016
Neueintragungen